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Ich bin Rentner oder Pensionär
Das Finanzamt prüft zurzeit die Steuerpflicht der RentnerInnen anhand der vom Rentenversicherer übermittelten Daten ab dem Jahr 2005. Handeln Sie jetzt und kommen Sie dem Finanzamt zuvor. Wir überprüfen Ihre Steuerpflicht und erstellen wenn nötig Ihre Steuererklärung.
Sie sind in Rente, damit haben es geschafft und die aktive Zeit Ihres Arbeitslebens liegt hinter Ihnen.
Dennoch befreit Sie dies - spätestens seit Änderung der Besteuerung hin zu sogenannten nachgelagerten Besteuerung - nicht von der Abgabe von Steuererklärungen. Zurzeit sind die Rentenversicherer - private wie gesetzliche - dabei die elektronischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dem Finanzamt unmittelbar die Rentenwerte zukommen zu lassen. Dies wird rückwirkend (!) ab 2005 erfolgen, so dass einige Rentner bald vom Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung erhalten werden. Kommen Sie dem zuvor! Wir unterstützen Sie hierbei gerne und umfassend. Bringen Sie einfach Ihren Renten-, Betriebsrentenbescheid bzw. entsprechende Mitteilung zum vereinbarten Termin in unserem Hause mit.
Sollten Sie nicht mehr so mobil sein, kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause.
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