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Anmeldung der Firma
Je nach Art und Umfang der Tätigkeit sind mehrere Anmeldungen vorzunehmen. Eine Anmeldung beim Finanzamt ist von jedem neu geründeten Unternehmen vorzunehmen. Auszugsweise kommen noch folgende Anmeldungen in Betracht:
- Gewerbeanmeldung
- Eintragung im Handelsregister, Vereins- oder Genossenschaftsregister
- Anmeldung bei der IHK
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
- Anmeldung bei Sozialversicherungsträgern
- Genehmigungen für genehmigungspflichtige Tätigkeiten
- Anmeldung bei Verbänden und sonstigen berufsspezifischen Organisationen
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