
|
|
|
Ich bin Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer beziehen Sie ihre Einkünfte in Form von Lohn oder Gehalt. Sie erhalten einmal im Jahr - oder nach unterjähriger Beendigung Ihrer Tätigkeit - eine Lohnsteuerjahresbescheinigung. Diese wurde bereits von Ihrem Arbeitgeber - bzw. durch den von Ihm beauftragten Steuerberater - an die Finanzverwaltung übermittelt.
Um Ihre Steuerlast möglichst gering zu halten sind Werbungskosten in Ansatz zu bringen. Diese variieren je nach Art und Umfang Ihrer Tätigkeit. Zur Optimierung Ihres steuerlichen Ergebnisses, werden wir mit Ihnen persönlich fallbezogen Ihre Werbungskosten ermitteln.
|
|